Neue Einfamilienhäuser haben ein Problem: Sie heizen einfach zu effizient. Die Gebäudedämmung von Einfamilienhäusern ist mittlerweile so gut, dass sie kaum noch Heizenergie verbrauchen. An sich eine überaus positive Entwicklung, nur führt diese dazu, dass eine eigene Heizanlage für ein einzelnes Haus oft wirtschaftlich keinen Sinn mehr ergibt. Die Lösung: Man besinnt sich wieder auf die gute alte Tugend des Teilens. Das heißt, mehrere Häuser nutzen gemeinschaftlich eine Heizanlage. Neben geringeren, weil geteilten Kosten, bringt so eine „Heizgemeinschaft“ auch städtebauliche und soziale Konsequenzen mit sich.
Wirtschaftlicher Nutzen
Das Problem betrifft freilich nur solche Heizanlagen, die wesentlich mehr leisten, als für Heizung und Warmwasser nötig ist. Wer sich mit einer entsprechend großen Solarthermie-Anlage exakt auf die eigenen, geringen Heizbedürfnisse einstellt, ist also nicht betroffen. Allerdings ist eine solche in der Anschaffung teuer und leistet dafür relativ wenig. Ein etwa gleich teurer Gaskessel mit Brennwert-Nutzung ist wiederum wie ein Rennwagen im Stadtverkehr – leistungsmäßig völlig unnötig. Hier lohnt es sich zu teilen, zumal die Investitionskosten einen gewaltigen Anteil an den Vollkosten für den Heizbetrieb haben.
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Gemeinsames Heizen bietet sich zudem bei sehr preisintensiven ökologischen Heizanlagen wie zum Beispiel einer Hackschnitzelheizung an. Auch die kommt auf eine sehr hohe Nennleistung, mit der locker mehrere Häuser versorgt werden können, und kostet gleichwohl so viel, dass sich die Anschaffung auch erst mit dem Anschluss vieler Nutzer wirklich lohnt. Unabhängig von der Heizanlage sind allerdings in jedem Fall zusätzliche Kosten für ein zur gemeinsamen Nutzung notwendiges Nahwärmenetz mit einzuberechnen.
Städtebauliche Konsequenzen
Bei Stadthäusern, die ohnehin Wand an Wand stehen, lässt sich das gemeinsame Heizen, sofern die Gebäude zusammen geplant und gebaut werden, theoretisch ähnlich realisieren wie das Heizsystem eines Mehrfamilienhauses. Mehrere freistehende Häuser benötigen hingegen ein Nahwärmenetz. Ein solches ist zunächst an die örtlichen Vorgaben für den Netzausbau gebunden, was in der Planung zu berücksichtigen ist. Außerdem stellt sich die Frage, wo die Heizanlage letztendlich stehen soll. Eine Variante ist die klassische Unterbringung im Keller eines der Häuser. Allerdings wirkt sich eine zentral im Außenbereich gelegene Heizanlage ausgeglichener auf den Wärmeverlust aus. Ein Heizungskeller kann hier vernachlässigt werden.
Nähe und Vertrauen
In wessen Keller oder auf wessen Grundstück die Anlage steht, hat natürlich auch soziale Implikationen. Einer gibt Raum ab, den die anderen sparen. Überhaupt müssen innerhalb der „Heizgemeinschaft“ Absprachen getroffen und Verantwortlichkeiten verteilt werden. So kann sie rechtlich etwa als gemeinschaftlicher Betreiber der Anlage auftreten oder aber ein Einzelner nimmt diese Bürde auf sich. Dieser „Heizhäuptling“, der in der Regel auch sein Grundstück für die Anlage zur Verfügung stellt, trägt dann einerseits das Kostenrisiko und die Pflicht zur Wartung, verfügt allerdings andererseits auch über die „Macht“ der warmen oder kalten Dusche.
Die gemeinsame Abhängigkeit sowie das Agieren und Interagieren der Interessengemeinschaft schafft unter Nachbarn eine gewisse Nähe, die nicht unbedingt selbstverständlich ist. Eine funktionierende Heizgemeinschaft ist zudem verstärkt auf ein harmonisches Miteinander und gegenseitiges Vertrauen angewiesen. So schweißt das gemeinsame Heizen im Idealfall zusammen. Im Konfliktfall könnte es hingegen auch ziemlich „heiß hergehen“.