Legale Software
ALLPLAN - Lizenzierte Original Software
Immer häufiger werden im Internet oder per E-Mail Raubkopien angeboten. Das Kopieren, Verkaufen oder Verwenden von Software ohne eine entsprechende Lizenzvereinbarung von ALLPLAN verstößt gegen die Urheberrechte von ALLPLAN. Setzen Sie ein Zeichen gegen Software-Piraterie und melden Sie uns Unternehmen oder Anwender, bei denen Sie den Verdacht haben, sie könnten ALLPLAN Software illegal im Einsatz haben.
Was fällt unter illegale Softwarenutzung?
Von Software-Piraterie spricht man, wenn urheberrechtlich geschützte Software ohne entsprechende Genehmigung/Lizenz kopiert, verbreitet und genutzt wird. Das kann etwa durch das Vervielfältigen, Herunterladen, Austauschen, Verkaufen oder Installieren mehrerer Kopien auf Computern am Arbeitsplatz oder zu Hause geschehen. Viele Anwender sind sich darüber nicht im Klaren, dass sie beim Kauf einer Software lediglich eine Lizenz für dessen Verwendung und nicht die Software selbst erwerben. Diese Lizenz legt unter anderem fest, wie oft man die Software installieren darf. Werden mehr Kopien angefertigt als die Lizenz erlaubt, macht der Anwender sich bereits der Software-Piraterie schuldig. Die Nutzung von Raubkopien ist nicht nur illegal, sie gefährdet auch den Ruf eines Unternehmens bzw. Einzelanwenders und die Sicherheit persönlicher Daten und geistigen Eigentums.
Urheberrechtsverletzung / Urheberrechtsschutz
Software ist urheberrechtlich geschützt. Die gesetzlichen Regelungen des Urheberrechts geben der ALLPLAN GmbH das ausschließliche Recht, die Nutzung ihrer Software im Rahmen eines Lizenzvertrages zu genehmigen. Jeder rechtmäßige Erwerb einer ALLPLAN Software enthält demnach immer auch eine Lizenzvereinbarung. Nur wenn sichergestellt ist, dass Software lizenzkonform genutzt und auch bezahlt wird, können weitere Investitionen in die Softwareentwicklung vorgenommen und die Leistungsfähigkeit unserer Anwender gewährleistet werden. ALLPLAN setzt sich aktiv für den Schutz seiner Unternehmensgüter ein und geht jedem Verdacht auf illegale Nutzung und Verbreitung nach, um Fälle von Piraterie aufzudecken und illegale Anwender zur Einhaltung der Vorschriften zu zwingen (siehe auch Punkt 6.2 in den ALLPLAN-Lizenzbedingungen).
Schutz vor Schadsoftware
Studien der "BSA - The Software Alliance" zeigen, dass illegale Software das Sicherheitsrisiko erhöht. Die meisten Unternehmen sind sich nicht im Klaren darüber, dass illegale Software die Anfälligkeit für Viren erhöht und fehlende Supports oder Updates ein erhöhtes Sicherheitsrisiko darstellen. ZUR STUDIE
Haftungsrisiko
Die Haftung für Urheberrechtsverletzungen (wissentlich oder unwissentlich) liegt immer beim Geschäftsführer/Arbeitgeber und kann mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe geahndet werden.
Vorsicht bei Angeboten aus dem Internet
Immer häufiger werden im Internet oder per E-Mail Raubkopien angeboten. Fälscher duplizieren und verkaufen urheberrechtlich geschützte Materialien illegal an Kunden, die davon ausgehen, Original-Software zu erhalten. Für den Käufer ist nicht immer offensichtlich, dass es sich um illegale Software handelt. Seien Sie wachsam und kaufen Sie ALLPLAN Software deshalb nur bei autorisierten Vertriebspartnern.
Verdacht auf unlizenzierte Software - was tun?
Unlizenzierte Software melden
Wurden Sie Zeuge von Software-Piraterie oder haben Sie einen begründeten Verdachtsfall? Dann schreiben Sie uns einfach eine E-Mail. Wenn möglich mit detaillierten Informationen, damit wir dem Fall nachgehen können.
Hinweis: Wir behandeln alle Angaben streng vertraulich. Ihre Angaben machen Sie freiwillig. Wenn Sie uns einen Hinweis auf Ihre Erreichbarkeit geben, ermöglichen Sie uns, Kontakt mit Ihnen aufzunehmen. Dies kann im Interesse eines erfolgreichen Vorgehens notwendig sein.
Wir bedanken uns für Ihre Hilfe.
Wie erkenne ich unlizenzierte Software?
ALLPLAN als kommerzielle Vollversion wird seit Version 2016 über einen WIBU Product Key lizenziert. Frühere Versionen benötigen standardmäßig eine SOFTLOCK-Lizenz ("NemSLock") oder eine HARDLOCK-Lizenz in Form eines Parallel- bzw. USB-Dongles. Nicht kommerziell nutzbar sind ein leucht-oranger Parallel-Dongle (nur für Vorführzwecke) oder Studentenlizenzen.
Generell gilt: Das zeitgleiche Nutzen einer Einzelplatzlizenz auf mehreren Computern ist unzulässig (siehe Punkt 6.4 in den ALLPLAN-Lizenzbedingungen). Bei der Nutzung eines sogenannten Lizenzservers darf ALLPLAN nur auf so vielen Computern gleichzeitig genutzt werden, wie Einzelplatzlizenzen darauf hinterlegt wurden.